Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB)

(1) Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der semtrade GmbH (nachfolgend „semtrade“) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser AGB. Jedweden abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen
des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, allein diese AGB sind rechtwirksam für jeden Vertrag
zwischen semtrade und dem Kunden. (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden sind für semtrade nur bindend, sofern und
soweit sie schriftlich von semtrade anerkannt wurden, ansonsten werden sie (gleich ob der Kunde sie mitgeteilt und/oder
übersandt hat) nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird. Diese AGB gelten
auch in Bezug auf die künftige weitere Geschäftsbeziehung zwischen semtrade und dem Kunden, selbst wenn bei
erneutem Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Kunde erklärt spätestens mit
der Annahme der Ware sein Einverständnis mit der Geltung der AGB von semtrade und verzichtet auf von ihm genannte
eigene Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen AGB, von schriftlichen Angeboten seitens semtrade sowie
sonstige individuelle Vereinbarungen mit Kunden sind nur wirksam, wenn sie von semtrade in Schriftform bestätigt werden.
Gleiches gilt für sämtliche Ergänzungen und Nebenabreden zu Bestellungen.

(2) Vertragsschluss

Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote („quotation“) bis zum Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung („order
confirmation“) von semtrade beim Kunden unverbindlich und freibleibend und können bis zu diesem Zeitpunkt durch
semtrade jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch
schriftliche order confirmation seitens semtrade zustande. Bei Fehlen dieser order confirmation kommt der Vertrag durch
Lieferung der Ware gemäß Bestellung (Erfüllung) seitens semtrade und widerspruchslose Annahme der Ware seitens des
Kunden zustande. Sofern eine order confirmation im Einzelfall von der Bestellung abweicht, gilt deren Inhalt als vertraglich
vereinbart, wenn der Kunde ihrem Inhalt nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang schriftlich gegenüber semtrade
widerspricht.

(3) Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Lager semtrade zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer
sowie den sonstigen Kosten (z.B. Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll).
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung des Kaufpreises in der auf der Rechnung („invoice“) angegebenen
Währung durch Überweisung auf das ebenfalls angegebene Bankkonto der semtrade zu erfolgen. Sämtliche Rechnungen
sind ohne Abzug sofort fällig. semtrade behält sich vor, Lieferungen im Einzelfall gegen Nachnahme oder Vorkasse
durchzuführen. Schecks oder Wechsel werden nur aufgrund individueller Vereinbarung und stets nur erfüllungshalber
angenommen; Diskontspesen und sonstige Wechsel- oder Scheckkosten sind vom Kunden zu tragen. Sämtliche nach
dem Datum der order confirmation eintretende Veränderungen der vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses
zu EUR sowie bei Einfuhrzollsätzen treffen den Kunden.
3.3. Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit von semtrade unbestrittenen, anerkannten oder
rechtskräftigen festgestellten Forderungen geltend machen, zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde
jedoch nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt.
3.4. Im Verzugsfall werden Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich aufgelaufener
Verzugszinsen verwendet. Verzugszinsen werden vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens in Höhe von 8%-
Punkten p.a. über dem Basiszinssatz der EZB berechnet.
3.5. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtern, so ist
semtrade berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis der Kunde seine Gegenleistung vollständig erbracht
hat. Erbringt der Kunde diese Leistung nicht binnen angemessener Frist, so ist semtrade zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. semtrade hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, objektiv
nicht kreditwürdig ist und/oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

(4) Lieferung, Vorbehalte, Rücktritt, Abrufverträge

4.1. Angegebene Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich
vereinbart wurden. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der order confirmation, jedoch nicht
vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder der Erfüllung
weiterer ggf. vereinbarter Mitwirkungs- bzw. Informationspflichten. Auch verbindliche Liefertermine stehen unter dem
Vorbehalt der Eigenbelieferung und stellen keine Fixtermine dar.
4.2. Leistungsverpflichtungen der semtrade stehen in jedem Fall stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Eigenbelieferung. semtrade unterrichtet den Kunden unverzüglich, sobald sie gesicherte Kenntnis von einer nicht rechtzeitigen
oder nicht vollständigen Eigenbelieferung erlangt. semtrade ist bei verzögerter Eigenbelieferung berechtigt, die
bestellte Ware in mehrere Teillieferungen aufzuteilen.
4.3. Sollte sich die Eigenbelieferung aus Gründen, die weder der Kunde noch semtrade zu vertreten haben, in einem für
den Kunden nicht mehr zumutbaren Umfang zeitlich verschieben, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
jedoch nur, sofern und soweit auch semtrade vom Eigenbelieferungsvertrag zurücktreten kann. Sollte trotz vollständiger
order confirmation seitens semtrade nur eine teilweise Eigenbelieferung möglich sein, so kann der Kunden wahlweise die
Teillieferung annehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch nur sofern und soweit auch semtrade vom Eigenbelieferungsvertrag
zurücktreten kann. Jeder Vertragsrücktritt ist der anderen Partei schriftlich zu erklären, Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
4.4. semtrade behält sich vor, die Lieferung von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu
machen.
4.5. Die vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die bestellte Ware das semtrade Lager, oder
bei einer Versendung ab Werk das Werk des Herstellers verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt
worden ist. semtrade gerät erst dann in Lieferverzug, wenn der Kunde semtrade innerhalb angemessener Frist nach
Fälligkeit der Lieferung mit schriftlicher Mahnung zur Lieferung auffordert.
4.6. Verzögert sich die Lieferung infolge eines durch den Kunden zu vertretenden Umstandes, ist dieser verpflichtet, alle
semtrade dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.
4.7. Bei Abrufaufträgen muss ein Abruf spätestens innerhalb einer Frist von acht Wochen vor dem gewünschten Lieferdatum
durch den Kunden erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte der erste Abruf nicht innerhalb einer
Frist von zwölf Monaten ab dem Tag der order confirmation erfolgen – soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart
worden ist – ist semtrade nach Ablauf einer von semtrade gesetzten angemessenen Nachfrist wahlweise berechtigt, die
Ware an den Kunden zu liefern und in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Der Rücktritt ist gegenüber der anderen Partei schriftlich zu erklären. Auch im Falle vom
semtrade`s Rücktritt nach 4.7. ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens semtrade nicht ausgeschlossen,
jedoch kann der Kunde einen geringeren oder gar keinen entstandenen Schaden nachweisen.

(5) Gefahrübergang, Rücksendung

5.1. Der Warenversand erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen von semtrade ausgewählten
Transporteur. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware zum Zwecke der Versendung an den Kunden das
Lager der semtrade verlässt. Dies gilt auch, soweit Teillieferungen erfolgen und/oder semtrade weitere Leistungen, z.B.
den Versand, übernommen hat.
5.2 Die Gefahr geht in Abweichung von Ziffer 5.1. bereits dann auf den Kunden über, wenn dieser die bestellte und
bereits ausgesonderte Ware trotz Leistungsbereitschaft und Leistungsmöglichkeit nicht abnimmt oder nach Vertragsschluss
auf Wunsch des Kunden der Ablieferungstermin verzögert wird. In beiden Fällen ist semtrade berechtigt, als
Verzugsschaden pauschal 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat als Lagerkosten zu berechnen. Die darüber hinausgehende
Geltendmachung entstandener höherer tatsächlicher Kosten sowie weiterer Schadensersatzansprüche bleibt
hiervon unberührt; der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass semtrade ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.
5.3. Falls semtrade durch Ausstellung einer RMA einer Warenrücksendung – gleich aus welchem Grund – zustimmt, muss
sich die Ware im Originalzustand und in Originalverpackung (inkl. sämtlicher Lieferpapiere) befinden. Die Kosten und das
Risiko für Rücksendungen zum semtrade Lager trägt in jedem Fall der Kunde. Rücksendungen ohne zugrundeliegende
RMA oder in nicht originalem Zustand werden von semtrade nicht angenommen.

(6) Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche von
semtrade aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum der semtrade. Bei laufender Rechnung sichert dieser
Eigentumsvorbehalt die jeweilige Saldoforderung. Erwirbt der Kunde die Ware zum Zwecke der Weiterveräußerung, ist er
widerruflich berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, sofern die
hieraus erwachsende Forderung abtretbar ist. Die Veräußerungsbefugnis des Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware
sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigter
Verfügung und bei Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In diesem Fall ist semtrade berechtigt, die
Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen, um sie freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Weitergehende
Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben semtrade vorbehalten.
6.2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
semtrade verpfänden, zur Sicherheit übereignen oder verwerten. Sofern die Ware an einen Dritten verpfändet wird, hat der
Kunde diesen von dem Eigentumsvorbehalt der semtrade zu unterrichten und semtrade unverzüglich von allen Vollstreckungsmaßnahmen
zu informieren. Bei Scheck- oder Wechselbezahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn eine
eventuelle Scheck- oder wechselmäßige Haftung des Kunden erloschen ist.
6.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vorschriftsmäßig
gegen Untergang, Diebstahl oder sonstige Schäden zu versichern. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Abhandenkommens, der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen
Untergangs der Vorbehaltsware. Soweit der Kunde eine Versicherung für die Vorbehaltsware abgeschlossen hat, tritt er
schon jetzt etwaige Ansprüche gegen die Versicherung an semtrade ab.
6.4. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die daraus resultierenden Kaufpreisforderungen des Kunden
schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der von semtrade gelieferten Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer an
semtrade zur Sicherheit abgetreten. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit fremder Drittware oder nach
Verbindung oder Verarbeitung, so gilt derjenige Anteil an der hieraus resultierenden Kaufpreisforderung als abgetreten, der
in seiner Höhe dem von semtrade berechneten offenen Rechnungswert der jeweiligen Vorbehaltsware entspricht. Wird die
Vorbehaltsware vom Kunden be- oder verarbeitet oder mit anderen Waren verbunden oder vermischt, so tritt der Kunde
schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen an semtrade ab, ohne dass semtrade
daraus Verpflichtungen entstehen. Die neu geschaffenen Gegenstände gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bestimmungen. Besteht zwischen dem Kunden und seinem Käufer ein Kontokorrentverhältnis, so bezieht sich die
Vorausabtretung auf die Saldoforderung des Kunden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten der semtrade deren Ansprüche
nachhaltig um mehr als 10 %, ist semtrade verpflichtet, in entsprechendem Umfang Sicherheiten freizugeben, wobei die
freie Auswahl semtrade vorbehalten ist.
6.5. Vorbehaltlich eines jederzeit zulässigen Widerrufes durch semtrade ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen
Forderungen selbst einzuziehen. Nach erfolgtem Widerruf der Einziehungsermächtigung hat der Kunde sämtliche zur
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte an semtrade zu erteilen sowie die Abtretungen
gegenüber dem jeweilig betroffenen Dritten offen zu legen; darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die semtrade bei der
Durchsetzung der Eigentumsrechte zu unterstützen (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, durch Fristwahrung mittels
Einlegens etwaiger notwendiger sofortiger Rechtsbehelfe/Rechtsmittel auf seine Kosten).
6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist semtrade auch ohne Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt, die
Abtretung dem Schuldner des Kunden anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug
verpflichtet, semtrade jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus einer Weiterveräußerung
resultierenden Forderungen zu erteilen.

(7) Prüfpflichten des Kunden, Gewährleistung

7.1. Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Werktagen, auf Vollständigkeit,
Transportschäden und andere bei einer sorgfältigen Wareneingangsprüfung feststellbare offene Mängel zu überprüfen und
im Rügefall semtrade unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Diese Prüfpflicht gilt auch für originalverpackte oder
verschweißte Ware. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind eventuelle Ansprüche des Kunden im Hinblick auf bei einer
sorgfältigen Wareneingangsprüfung feststellbare Mängel ausgeschlossen.
7.2. Bei der Wareneingangskontrolle nicht feststellbare Mängel muss der Kunde ebenfalls unverzüglich, spätestens binnen
einer Woche ab deren Entdeckung und innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich gegenüber semtrade anzeigen. Bei
späterer Geltendmachung sind Ansprüche – gleich aus welchen Schäden und Rechtsgrundlagen – ausgeschlossen.
7.3. Vor jeglicher Weiterverwendung ist die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit gemäß Herstellerangaben
zu überprüfen, dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Löt- und Kontaktfähigkeit der Ware. Sämtliche
Abweichungen der Ist- von der Sollbeschaffenheit der gelieferten Ware sind semtrade unverzüglich, spätestens jedoch
binnen einer Woche ab deren Entdeckung und innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich mitzuteilen. Später eingehende
Reklamationen werden von semtrade nicht akzeptiert. Die Verarbeitung der Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung der
Ordnungsmäßigkeit der Lieferung. Sofern und soweit besondere Prüfungen durch semtrade bzw. ein zu beauftragendes
Testhaus vor Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen sollen, muss dies ausdrücklich vertraglich vereinbart werden;
die Beauftragung eines Testhauses erfolgt stets auf Kosten des Kunden.
7.4. Macht der Kunde einen Mangel rechtzeitig i.S. dieser AGB gegenüber semtrade geltend, so gilt Folgendes: zunächst
ist semtrade berechtigt, kostenlose Nacherfüllung (nach eigener Wahl Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung, bei
Rechtsmängeln Lieferung einer gleichwertigen, rechtsmängelfreien Ware) in angemessener Frist anzubieten. Sollte die
Nacherfüllung unmöglich sein oder von semtrade ernsthaft und endgültig verweigert oder vergeblich versucht worden sein,
hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit auch semtrade gegenüber ihrem Lieferanten
zurücktreten kann. Hat semtrade nachgebessert oder Ersatz geliefert, so haftet semtrade genau wie für die ursprünglich
gelieferte Ware gemäß den Vorschriften dieser AGB. semtrade ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon
abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt.
7.5. Der Kunde verliert sämtliche Gewährleistungsansprüche, wenn er die von semtrade gelieferte Ware unsachgemäß
installiert, lagert oder behandelt, und/oder sie verändert oder ver-/bearbeitet, es sei denn, er weist nach, dass dies für den
gerügten Mangel nicht ursächlich sein kann.
7.6. Eine rechtzeitige Rüge ermächtigt den Kunden in keinem Fall zu einer eigenmächtigen Rücksendung der Ware,
Voraussetzung für eine Rücksendung an semtrade (5.3.) ist in jedem Fall die vorherige Ausstellung einer RMA durch
semtrade. Auch im Falle einer Nacherfüllung kann die mangelhafte Ware erst nach Aufforderung seitens semtrade und
nach Erstellung einer RMA an das semtrade Lager zurückgesandt werden (5.3.).
7.7. Gegen semtrade gerichtete Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend
gemacht werden.

(8) Haftung

8.1. Als Zwischenhändler haftet semtrade ausschließlich für Sach- und/oder Rechtsmängel, die durch semtrade begründet
worden sind. semtrade verpflichtet sich jedoch, dem Kunden auf Verlangen die gegen Dritte (Lieferanten/Hersteller) etwaig
zustehenden Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche abzutreten sowie dem Kunden sämtliche zur Rechtsverfolgung
gegen den Dritten erforderliche Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen.
8.2. semtrade haftet nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden, mittelbarer Schäden oder für
entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung der semtrade ist stets auf den Nettoauftragswert beschränkt.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der semtrade in jedem Fall ausgeschlossen.
8.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(9) Verjährung

Abweichend von § 438 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein
Jahr ab Gefahrübergang (vgl. 5). Bei Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grobem Verschulden beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sollte ein Warenhersteller
eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum übernehmen, so wird semtrade diese auf entsprechendes
Verlangen an den Kunden übertragen, sofern der Hersteller dem zustimmt.

(10) Warenbeschaffenheit, rechtliche Hinweise, salvatorische Klausel

10.1. Sämtliche Angaben hinsichtlich ROHS-Konformität beruhen ausschließlich auf Angaben des jeweiligen Herstellers
bzw. des Vorlieferanten, für solche Angaben übernimmt semtrade keinerlei Gewährleistung.
10.2. Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers; semtrade übernimmt
keine Gewährleistung hierfür. Garantien im Rechtssinn gibt semtrade dem Kunden in keinem Fall.
10.3. Sämtliche durch semtrade gelieferte Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland
bestimmt. Der Wiederverkauf oder die sonstige Verwendung der Waren und der mit ihnen verbundenen Technologie und
Dokumentation unterliegt den Ausfuhrkontrollbestimmungen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen,
Verwaltungsakten) der Vereinigten Staaten von Amerika, der Heimatstaaten der vertragsschließenden Parteien sowie der
Europäischen Union und kann außerdem den Export- und/oder Importbestimmungen weiterer Staaten unterliegen. Es
obliegt dem Kunden, sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und ggf. entsprechende Ausfuhr-,
Wiederausfuhr- oder Importgenehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken. semtrade weist auf die Strafbarkeit
eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen hin. Für Verstöße gegen diese Verpflichtungen haftet ausschließlich der
Kunde
10.4. Erfüllungsort ist der Sitz der semtrade. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige,
unmittelbare und mittelbare Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen semtrade und dem Kunden ist München;
zuständig ist das LG München, Kammer für Handelssachen. Sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen semtrade und
dem Kunden sowie alle daraus entstehenden Ansprüche und Rechte unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies
weder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, noch die Wirksamkeit der auf diesen AGB beruhenden Verträge im
Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist – genauso wie eine offensichtlich lückenhafte Bestimmung – durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem erwünschten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

© semtrade GmbH, 07/2008